Der Weg zur Mobilitätssäule.

Von der Planung zur Einweihung

Wie kommt man zu
Mobilitätssäulen?

Die ersten Mobilitätssäulen Baden-Württembergs sind errichtet, die Pilotphasen (fast) abgeschlossen. Für einen möglichst einfachen landesweiten Roll-out erarbeiten wir derzeit ein Standardverfahren, eine attraktive Förderung über das LGVFG ist mit der Novellierung der VwV-LGVFG geplant.

Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen zur Verfügung. Den Projektverantwortlichen, Mathias Schmid, erreichen sie unter 0711 / 48982541 oder mathias.schmid@kea-bw.de.

Lesen Sie auf dieser Seite mehr zu den einzelnen Umsetzungsschritten. Außerdem lohnt sich ein Blick in unseren Bereich Materialien/Downloads, wo Sie viel Anschauungsmaterial und Vorlagen für die eigene Umsetzung finden.

Förderung auf Bundes- und Länderebene

Im Rahmen der Pilotphasen hat das Verkehrsministerium die Kosten für Produktion und Aufstellung der Säulen vollumfänglich übernommen. Im Anschluss soll es eine attraktive Förderoption über das LGVFG für Kommunen geben, die Mobilitätssäulen an Mobilitätsstationen aufstellen wollen.

 

Das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) stellt im Bereich der Verkehrsinfrastruktur das wichtigste Fördergesetz des Landes Baden-Württemberg dar. Mobilitätstationen bzw. multimodale Knoten (so die dort gewählte Bezeichnung) werden bereits über das LGVFG gefördert (s. VwV-LGVFG Teil B 1.5 sowie Anlage 7a), mit der Novellierung der zugehörigen Verwaltungsvorschrift, welche im Sommer 2023 abgeschlossen ist, ist die Aufnahme von Mobilitätssäulen als Fördergegenstand im Bereich ÖPNV vorgesehen. Wenn Sie zu allen Entwicklungen auf dem Laufenden gehalten werden möchten, melden Sie sich per E-Mail an mathias.schmid@kea-bw.de zur Aufnahme in den Info-Verteiler.

Mehr über das Förderverfahren LGVFG für den Bereich ÖPNV inkl. Antragsformularen finden Sie hier.

Weitere Fördertöpfe stehen zur Verfügung, um Mobilitätsstationen und die Umsetzung von Mobilitätssäulen finanziell zu unterstützen.

Im nationalen Klimaschutzprogramm für den Verkehrssektor vorgesehen sind diverse Investitionen, um die Verkehrswende voran zu treiben. Mobilitätsstationen werden bspw. durch die Nationale Kommunalrichtlinie gefördert. Die Planung von Mobilitätsstationen kann zusätzlich auf Landesebene durch die Förderung qualifizierter Fachkonzepte für nachhaltige Mobilität sowie die Personalstellenförderung Nachhaltige Mobilität bezuschusst werden.

Unsere Übersicht unten hilft Ihnen, die richtigen Förderinstrumente für Ihre spezifische Situation zu finden.

 

Förderungen im Überblick

Förderinstrument Fördergegenstand Maximale Fördersumme Antragsberechtigte Antragsfrist
Nationale Klimaschutzinitiative (Kommunalrichtlinie) Mobilitätsstationen
  • 40 Prozent der anfallenden Kosten (60 Prozent bei finanzschwachen Kommunen) ab einer Mindestzuwendung von 5000€
  • Kommunen
  • Kitas, Schulen und Hochschulen
  • Sportvereine
  • kommunale Unternehmen
  • Religionsgemeinschaften
  • weitere kommunale Akteur:innen
  • Programmlaufzeit  bis 31.12.2027
  • Anträge können ganzjährig eingereicht werden
Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG)
  • Errichtung bzw. Ausbau von multimodalen Knoten ((VWV-LGVFG 1.5.1 sowie VWV-LGVFG 1.5.3)
  • Mobilitätssäulen  (vorauss. mit VwV-Novellierung 2023)
  • i.d.R. 50 Prozent der zuwendungsf. Kosten
  • für bestimmte Fördertatbestände bis zu 75 Prozent d. zuwendungsf. Kosten
  • Gemeinden
  • Gemeindeverbände
  • Landkreise
  • öffentliche Unternehmen
  • private Unternehmenr
Anmeldung zur Aufnahme jeweils bis zum 31.10 des Vorjahres der Umsetzung
Fachkonzepte nachhaltige Mobilität Fachkonzept Mobilitätsstationen
  • 200.000 € und bis zu 50 Prozent
  • Für Vorhaben, die in Klimamobilitätsplänen gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 und 3 des LGVFG verankert sind, kommt eine erhöhte Förderquote von bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Kosten in Frage
  • Kumulierung von Förderungen bis 90 % möglich
  • Kommunen
  • Kommunenzusammenschlüsse
  • 31.12. 2021
  • Die Anträge müssen beim zuständigen Regierungspräsidium eingereicht werden
Personalstellenförderung nachhaltige Mobilität Personalstelle für die Koordination des Auf- und Ausbaus von Mobilitätsstationen
  • Finanzierung der Personalstelle (TVöD 9b-TVöD 13) für 2 Jahre
  • Mindestlaufzeit der Stelle von 4 Jahren
Stadt- und Landkreise sowie Städte und Verwaltungsgemeinschaften, die über eine untere Verkehrsbehörde verfügen

Bislang 4 Förderaufrufe

Nächstes Antragsfenster: Information folgt

Umsetzungsschritte

Bitte beachten Sie, dass sich dieser Bereich derzeit in Überarbeitung befindet.

Schritt 1: Informieren

In Kürze finden Sie hier einen detaillierten Fahrplan, um in Ihrer Kommune Mobilitätssäulen zu realisieren (inkl. Hinweisen zu Fördermöglichkeiten). Den ersten Schritt tun Sie bereits, indem Sie sich auf diesen Seiten umfassend informieren. Melden Sie uns am besten auch Ihr Interesse per Mail: Sie erhalten eine persönliche Beratung.

Schritt 2: Klärung der Voraussetzungen

Klären Sie möglichst früh ab, wer in Ihrer Kommune für das Projekt hauptverantwortlich sein wird. Diese Person hält die Fäden in der Hand: Sie treibt die politischen Entscheidungsvorgänge und die Klärung der technischen Voraussetzungen voran, steht im engen Austausch mit der Produktionsfirma, die die Säule in ihrer individuellen Ausgestaltung herstellt und ggf. auch aufstellt. Sie sorgt dafür, dass alle involvierten Stellen rechtzeitig und umfassend informiert und frühzeitig einbezogen werden. Prädestiniert sind Personen aus den Bereichen Mobilitätsmanagement, Klimaschutzmanagement, Stadt- und Verkehrsplanung.

Beziehen Sie so früh wie möglich alle weiteren Stellen und Personen mit ein, die Teil des Prozesses sein werden. Welche politischen und verwaltungsinternen Entscheidungen und Vorgänge sind vorab zu klären? Dazu gibt es kein Standardvorgehen, da die Voraussetzungen in den Kommunen Baden-Württembergs unterschiedlich sind. Die folgenden Institutionen und Anlaufstellen sollten Sie berücksichtigen und möglicherweise einbinden:

  • Verwaltungsspitze
  • Dezernenten
  • Bauamt
  • Denkmalamt
  • Tourismus, Stadtmarketing
  • Verkehrsplanung und Stadtentwicklung
  • Verkehrsbetriebe
  • Gemeinderat

Je früher alle Akteure angesprochen werden, desto besser. Sammeln Sie von Beginn Bedenken, offene Fragen und Rückmeldungen aller Behörden und Beteiligten und leiten Sie sie gerne frühzeitig ans Projektteam der KEA-BW und des VM weiter.

Manche Situationen bieten sich für die Installation von Mobilitätssäulen besonders an, bspw. wenn Mobilitätsstationen eingerichtet bzw. multimodale Knoten ausgebaut oder bereits bestehende Knotenpunkte umgestaltet werden. Behalten Sie außerdem die Bearbeitungszeit bei einem Antrag auf Förderung und gewünschter Teilnahme an dem standardisierten Ausschreibungsverfahren (dazu ausführliche Informationen in Kürze).

Erstellen Sie eine Liste potentieller Standorte und stoßen Sie die Prüfung anhand der Checkliste Standortkriterien an. Berücksichtigen Sie nicht nur bereits vorhandene Mobilitätsstationen, sondern auch solche Orte, die sich anbieten, um zu einer Station ausgebaut zu werden. Überlegen sie dabei bereits, welche Version und welche Module an dem jeweiligen Standort realisierbar sind.

Organisieren Sie eine Standortbegehung mit allen in Frage kommenden Standorten. Laden Sie dazu die Personen ein, die die Untergrundprüfung und die Baupläne verantworten. Wenn möglich beteiligen Sie auch Personen aus dem Bereich Denkmalschutz, aus der Straßenverkehrsbehörde und der Stadtgärtnerei. Gehen Sie vor Ort den Standortkriterien-Katalog durch. Prüfen Sie bei auftauchenden Hindernissen, wie bzw. in welchem Zeitrahmen sie sich beheben lassen können. Überlegen Sie gemeinsam, welche Ausstattung aufgestellt werden soll und welche baulichen Konsequenzen das hat.

Schritt 3: Beantragung der Fördermittel

Setzen Sie sich mit den Förderbedingungen auseinander und prüfen Sie, wann was zu erledigen ist. Treten Sie bei umsetzungsbezogenen Fragen an das Projektteam der KEA-BW und des VM heran. Wenden Sie sich bei fördertechnischen Fragen an das für Sie zuständige Regierungspräsidium. 

Schritt 4: Zeitplan

Entwickeln Sie einen realistischen Zeitplan. Stimmen Sie diesen zu Beginn der Umsetzung auch mit dem Hersteller ab und machen Sie ihn immer wieder zum Thema in Ihren Rücksprachen mit dem Hersteller. Zu berücksichtigen sind:

  • 1. Standortbegehung
  • Beschlüsse
  • Leitungsabfragen für die Standorte
  • Entscheidungen zur Ausstattung
  • Förderantrag und -Rückmeldung
  • Ausschreibung der Produktion, Lieferung und Aufstellung
  • 2. Standortbegehung mit dem Hersteller
  • Bereitstellung der individuellen Inhalte
  • Die Produktion der Säulen
  • Auslieferungsprozess
  • Bau- und Aufstellungsprozess
Schritt 5: Festlegung der Standorte

Die Auswahl der Standorte ist einer der wichtigsten Schritte im Projektverlauf. Bitte beachten Sie dafür die Hinweise zu den verkehrstechnischen, baulichen und rechtlichen Kriterien im Abschnitt Ideale Standorte. .

Erstellen Sie eine Liste potentieller Standorte und stoßen Sie die Prüfung anhand der Checkliste Standortkriterien an. Berücksichtigen Sie nicht nur bereits vorhandene Mobilitätsstationen, sondern auch solche Orte, die sich anbieten, um zu einer Station ausgebaut zu werden. Überlegen sie dabei bereits, welche Version und welche Module an dem jeweiligen Standort realisierbar sind.

Begutachten Sie möglichst früh die potentiellen Standorte vor, um mögliche Hindernisse schnell zu erkennen und um festzulegen, welche Ausstattung und Zusatzmodule notwendig und umsetzbar sind. Sinnvollerweise werden bei den Vor-Ort-Terminen sowohl Personen einbezogen, die die Untergrundprüfung sowie die Baupläne später verantworten, als auch Personen, die wichtige Interessensgruppen wie beispielsweise den Denkmalschutz in Ihrer Stadt vertreten. Meist können sie schon vor Ort wichtige Hinweise auf mögliche Aufstellungshindernisse geben. Weitere Hilfestellung bietet unser Standortkriterien-Katalog. Organisieren Sie eine Standortbegehung mit allen in Frage kommenden Standorten. Gehen Sie vor Ort den Standortkriterien-Katalog durch. Prüfen Sie bei auftauchenden Hindernissen, wie bzw. in welchem Zeitrahmen sie sich beheben lassen können. Überlegen Sie gemeinsam, welche Ausstattung aufgestellt werden soll und welche baulichen Konsequenzen das hat. Bitte beachten Sie: Wo eine große Säule möglich ist, soll auch eine große Säule umgesetzt werden. Ist eine große Säule nicht realisierbar kommt die kleine Version in Betracht.

Veranlassen Sie bei allen potenziellen Standorten eine Untergrundprüfung (Leitungsabfragen). Bringen Sie in Erfahrung, welche Genehmigungen zum Bau an den jeweiligen Standorten unter den gegebenen Voraussetzungen notwendig werden. Aktualisieren Sie Ihre Standortliste auf Grundlage der Vor-Ort-Termine und der Ergebnisse aus den Leitungsabfragen.

Stimmen Sie diese Liste nochmals intern ab.

 

 

Schritt 6: Ausschreibung

Da die Produktions-, Liefer- und Aufstellungskosten bereits bei einer Mobilitätssäule den Schwellenwert für eine direkte Auftragsvergabe übersteigen, ist eine europaweite Ausschreibung der Leistung notwendig. Im Downloadbereich stehen Ihnen in Kürze ein Muster-Ausschreibungstext, das Leistungsverzeichnis und alle weiteren Dokumente wie Pläne zur Verfügung. Kommen Sie bei Fragen gern auf die KEA-BW zu.

Schritt 7: Zusammenarbeit mit dem Hersteller

Treten Sie in Kontakt mit dem unternehmen, das Ihre Mobilitätssäulen produziert. Stimmen Sie mit diesem Arbeits- und Zeitpläne ab. Etablieren Sie eine regelmäßige kurze Rücksprache mit dem Hersteller, um immer wieder die Arbeits- und Zeitpläne auf ihre Umsetzung zu prüfen und Raum für Fragen und Absprachen zu haben. Geben Sie auch Rückmeldung an die KEA-BW und das VM oder binden Sie eine Projektverantwortliche aus diesen Institutionen in die Auftaktgespräche mit ein.

Organisieren Sie eine Standortbegehung mit dem ausführenden Unternehmen. Der Hersteller soll dabei die Standorte insbes. hinsichtlich der Bauarbeiten begutachten und offene Fragen klären. Dies ist auch der Zeitpunkt, um mit diesem zu klären, wer wann bei wem welche Genehmigungen und Anträge einholen bzw. stellen muss.

Schritt 8: Individualisierung der Aufdrucke

Die Kommune muss für jede Mobilitätssäule individuelle, standortspezifische Inhalte zur Verfügung stellen. Diese werden im Siebdruckverfahren auf die drei Seitenpanele aufgebracht. Kümmern Sie sich, darum, dass die Flächen für Inhalte der Kommunen für jede Mobilitätssäule gestaltet werden. Besorgen Sie in Abstimmung mit der Grafikabteilung des Herstellers die notwendigen Bild- und Textdaten und stimmen Sie die Gestaltung im Rahmen des vom CI vorgegebenen Spielraums (s. Designvorgaben und Individualisierung) ab. Die Übergabe an den Hersteller sowie der Austausch über Druckvorlagen erfolgt über eine Datencloud. Übergeben Sie hier alle Dokumente der Produktionsfirma und stehen Sie für Rückfragen bereit. Geben Sie Feedback zu den Druckdaten und geben Sie diese, wenn alles stimmt, zum Druck für die Produktion frei.

Hier sehen Sie die sechs Grafikflächen der großen Mobilitätssäule in beispielhafter Ausführung. Wir haben die einzelnen Elemente und die Zuständigkeiten für die Inhalte für Sie in einer Tabelle aufgelistet.

Eine entsprechende Ausführung zur kleinen Mobilitätssäule folgt.

Abbildung aller drei Seiten einer Mobilitätssäule mit numerischer Markierung der sechs Grafikflächen. Die Markierung wird in der untenstehenden Tabelle wieder aufgegriffen
Grafikflächen der Mobilitätssäule | Quelle: Flad & Flad
Fläche Inhalt Zuständigkeit
1 Bwegt-Logo Liegt dem Hersteller vor
Aufdruck „Mobilitätsstation“ Hersteller
Name der Mobilitätsstation Muss von der Kommune vorgegeben werden
2 Kommunenfreifläche Muss von der Kommune gestaltet werden
3 Bwegt-Logo Liegt dem Hersteller vor
Optional: Display Fahrradzählstelle Wird vom Hersteller von Ecocount bezogen
4 Erläuterungstext zu Bwegt und den Mobilitätssäulen Liegt dem Hersteller vor
5 Piktogramme Piktogramme liegen dem Hersteller vor. Die Kommune muss melden, welche Angebote am jeweiligen Standort vorhanden sind
6 Umgebungskarte Kartendaten und Standorte der Angebote sowie der Mobilitätssäule müssen von der Kommune bereitgestellt werden; die Umsetzung erfolgt durch den Hersteller
Legende + QR-Codes Die Kommune liefert die Daten, aus der der Hersteller die Legende und die QR-Codes erstellt
Details zu Grafikfläche 2:

Für die Freifläche (670 mm x 800 mm, entspricht ungefähr DIN A1) empfehlen wir touristische Hinweise, Gedanken und Zitate zu nachhaltiger Mobilität, Informationen über die Stadt, das Stadtwappen etc. Gestalten Sie diese Fläche frei, unter beliebiger Kombination von Text und Bild. Sofern Sie nicht das Corporate Design Ihrer Kommune nutzen, verwenden Sie bitte die Hausschrift des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg, Univers, 40pt. Bei rein textlicher Nutzung stehen dann circa 420 Wörter zur Verfügung (in Arial 12pt eine 3/4 A4-Seite); wird Text mit Bild kombiniert, verringert sich der verfügbare Schriftraum entsprechend.

Abbildung aus der Entwurfsphase mit drei Beispielen für die Gestaltung der Kommunenfreifläche
Drei Beispiele für die Gestaltung der Kommunenfreifläche, andere Lösungen sind möglich | Quelle: Milla & Partner

Bitte übergeben Sie dem Hersteller druckfertige Daten von einem der gängigen Vektor- oder Pixelprogramm. Orientieren können Sie sich an untenstehender Übersicht.

Bevorzugte Programme Problematische Programme Nicht verwendbare Programme
Illustrator (AI) CorelDraw (CDR) Word Excel
Photoshop (PSD) QuarkXPress (QXD) PowerPoint
Free Hand (FH)   MS Publisher

Druckfertig sind Dateien, die direkt eingelesen werden können.

Das Dokumentenformat ist im Maßstab 1:1 bei 100dpi oder 1:10 bei 1000dpi anzulegen. Für jedes Motiv ist eine eigene Datei zu erstellen. Schriften sind in Pfade (Zeichenwege) umzuwandeln. Das optimale Dateiformat sind offene PDF-Dateien. Bitte geben Sie Daten immer im Endformat ab. Das heißt:

  • keine Vermaßungen
  • keine Ösenpunkte
  • keine Hohlsäume
  • Beschnitt Zugaben nur wie in Produktdatenblättern beschrieben

 

Für alle Dateiformate gilt:

  • Bilder und Schriften müssen vollständig eingebettet sein
  • Bilder müssen auf eine Ebene reduziert werden bzw. keine Photoshop-Ebenen aufweisen
  • Alphakanäle, Masken, Transparenzen, Smooth Shades, Kommentare, Formularfelder entfernen
  • OPI-Kommentare und Verknüpfungen sind nicht erlaubt

 

Alle nötigen Informationen finden Sie unter Spezifikation Druck des Herstellers.

Details zu Grafikfläche 5:

Im oberen Drittel zeigt die Mobilitätssäule durch Piktogramme an, welche Mobilitätsangebote am jeweiligen Standort bestehen. Die Daten sind für jeden Standort in eine Tabelle einzutragen.

Vierzehn Piktogramme | Quelle: Milla & Partner
Piktogramme für die Kennzeichnung des Mobilitätsangebot am jeweiligen Standort | Quelle: Milla & Partner

Damit die Säule übersichtlich bleibt, gibt es ausschließlich für die gängigen Angebote ein Piktogramm. Weitere Angebote wie bspw. eine Fahrradreparaturstation werden auf der Umgebungskarte, in der Legende und im Wegeleitsystem unter einer Ziffer aufgeführt.

Zusätzlich in der Tabelle abgefragt werden folgende Angaben für Bodenplatte und Umgebungskarte (s.u.):

  • Anbieter
  • Entfernung zu Säule
  • Lage zur Säule


Tipp: Integrieren Sie auch noch in der Umsetzung befindliche Angebote (ggfs. mit Startdatum). So bleibt Ihre Mobilitätssäule länger aktuell.

Details zu Grafikfläche 6:

Umgebungskarte und Mobilitätsangebote

Zur Erstellung der Umgebungskarte und des Wegeleitsystems auf der Bodenplatte sind die Daten des Standortes und seiner Umgebung nötig.

  • Datenformat Kartenmaterial:
    • Vektor-Daten des amtlichen Liegenschaftskatasters als *.DXF
    • Raster-Daten der topographischen Karten 1:25000, 1:50000 und 1:100000 als *.TIF
    • Die Mindestauflösung sollte im 1:1 Endformat 72 – 100dpi haben
  • Radius: abhängig von der Distanz der Mobilitätsangebote, ca. 200 m
  • Bitte reichen Sie außerdem eine Karte mit Markierung des Standortes der Säule sowie der Mobilitätsangebote ein. Dabei kann es sich um einen Screenshot einer frei verfügbaren Karte mit digitaler oder händischer Eintragung handeln
  • Entfernungen und Richtung der Mobilitätsangebote vom Standort der Mobilitätssäule in Metern (gerundet auf den ganzen Meter) und Winkelgrad; hinterlegen Sie diese bitte in der dafür vorgesehenen Tabelle
Mobilitätsanbieter

QR-Codes direkt unter der Umgebungskarte sollen eine schnelle digitale Verknüpfung mit dem jeweiligen Mobilitätsanbieter herstellen. Logos/Icons der Anbieter dürfen auf der Mobilitätssäule nicht abgebildet werden.

Diese Tabelle hilft Ihnen, den Überblick zu behalten. Bitte übergeben Sie diese nach Absprache dem Hersteller der Mobilitätssäulen mindestens 4 Wochen vor der geplanten Installation.

Für die redaktionelle Überarbeitung, Absprache und Freigabe empfehlen wir Ihnen einen zeitlichen Puffer einzubauen. Die Übergabe erfolgt nach Absprache mit der Produktionsfirma der Mobilitätssäulen in digitaler Form.

Schritt 9: Vorbereitung der Aufstellung

In baulicher Hinsicht

Stellen Sie vor dem geplanten Aufstellungstermin sicher, dass die notwendigen Baumaßnahmen für die Verankerung der Säule im Boden vorgenommen werden können. Dazu gehört die Organisation von verkehrstechnischen Anordnungen (temporäre Sperrungen und Umleitungen) und die Klärung über einen Ort zur Zwischenlagerung der Säule bzw. ihrer Bestandteile (bspw. auf dem städtischen Bauhof). Berücksichtigen Sie die Zeitfenster, in denen eine ggf. notwendige Freischneidung von vorhandenem Bewuchs möglich ist (Schonzeit für brütende Vögel). Bedenken Sie auch, wann Bauarbeiten wegen anderer Baustellen oder Events erschwert werden und tauschen Sie sich darüber frühzeitig mit dem Hersteller aus. Regeln Sie jetzt auch die Modalitäten der Abnahme mit dem Hersteller der Säulen. Vereinbaren Sie Termine und prüfen Sie vor der Abnahme das gelieferte Produkt.

In kommunikativer Hinsicht

Nutzen Sie unser Pressepaket, um vor der Installation Informationen an die lokale Presse weiterzugeben: Hintergründe, Projektinformationen, Bilder und Statements aus der Politik. Sie können diese Informationen auch auf der offiziellen Homepage Ihrer Kommune nutzen. Sie finden außerdem zusätzliches Infomaterial wie den Projektflyer, eine Infografik und Filmmaterial, auf das Sie verweisen können. Gern können Sie auch die Projektdarstellung auf den Seiten des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg anführen: vm.baden-wuerttemberg.de/mobilitaetssaeulen

Schritt 10: Einweihungsfeier

Veranstalten Sie ein öffentlichkeitswirksames Event anlässlich der Installation. Damit erhält die Mobilitätssäule die gewünschte Aufmerksamkeit. Zu diesem Anlass sollten auch die ortsansässige Presse sowie die Mobilitätsanbieter eingeladen werden. Lassen Sie sich von den Einweihungsevents in den Pilotstädten inspirieren.

Schritt 11: Wartung und Aktualisierung

Klären Sie, in welchem Rahmen die Mobilitätssäulen von kommunaler Seite versichert sind und ob eine gesonderte Versicherung der Säulen notwendig ist.

Das Oberflächenmaterial der Mobilitätssäule ist robust und wetterbeständig für einfache Wartung; Verschmutzungen lassen sich leicht entfernen. Ein Wartungshandbuch des Herstellers finden Sie im Bereich Materialien. Machen Sie sich mit dem Wartungshandbuch vertraut und klären Sie, wer in der Kommune sich um die Wartung kümmert. Setzen Sie einen regelmäßigen Termin zur Kontrolle der Mobilitätssäulen auf Schäden und Aktualisierungsbedarf. Melden Sie Beschädigungen der KEA-BW und dem VMund sorgen Sie dafür, das Vandalismusschäden schnell entfernt werden.

Müssen Sie Inhalte aktualisieren, haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Überkleben, z.B. bei Ergänzung neuer Mobilitätsangebote
  • Austauschen einzelner Panele, z.B. bei Neugestaltung der Kommunenfreifläche oder bei grober Beschädigung

 

In beiden Fällen wenden Sie sich bitte an den Hersteller der Säulen für eine Beratung, einen Kostenvoranschlag oder eine Auftragserteilung.

Ideale Standorte

Finden Sie die besten Plätze in Ihrer Kommune

Es ist sinnvoll, möglichst viele Standorte mit einer Mobilitätssäule auszustatten, da das Zeichen vor allem über die landesweite Wiederholung an Wirkkraft gewinnt. Ein Kriterienkatalog für Standorte hilft Ihnen, geeignete Standorte zu identifizieren. Diesen finden Sie zum Download im Bereich Materialien.

Verkehrstechnische Kriterien

Für die Standorte der Mobilitätssäulen in Baden-Württemberg wurde ein Mindestangebot von drei der unten genannten Verkehrsmittel in räumlicher Nähe zueinander festgelegt.

Mobilitätssäulen sollen Mobilitätsstationen kennzeichnen. Es existieren verschiedene Definitionen von Mobilitätsstationen. Zugleich werden auch andere Begriffe parallel verwendet – bspw. Mobilpunkte, Multimodale Knoten, Mobilstation oder auch Mobilitätszentrale. Teilweise werden die unterschiedlichen oben aufgeführten Begriffe verwendet, um eine Skalierung anzuzeigen:

Kategorisierung von Mobilitätsstationen nach Angebot | Quelle: Präsentation Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Allen Bezeichnungen gemeinsam ist, dass sie eine räumliche Ballung öffentlicher und geteilter Fortbewegungsangebote meinen. Durch diese Ballung ist es einfach, zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln zu wechseln. Insofern fördern Mobilitätsstationen inter- und multimodales Mobilitätsverhalten. Mobilitätsstationen fördern Multimodalität, indem sie immer das passende Verkehrsmittel verfügbar machen: Ein Auto, ein Lastenfahrrad, ein Pedelec, einen Bus etc. Intermodalität profitiert von Mobilitätsstationen, indem hier der Umstieg zwischen verschiedenen Mobilitätsangeboten ermöglicht wird. So werden diese Wegketten mindestens ebenso praktisch und schnell wie die Fahrt mit dem eigenen Auto. Zugleich wird Mobilitätsstationen eine öffentlichkeitswirksame Funktion zugeschrieben. Mobilitätsstationen werben für die Gestaltung der Alltagswege mit Verkehrsmitteln des Umweltverbunds.

 

Zu den Verkehrsangeboten, die an Mobilitätsstationen zu finden sind, zählen:

ÖPNV-Anbindung
  • Bushaltestelle
  • Bahnhaltepunkt (S/U/Tram/Regionalverkehr)
  • Schiffsanleger
  • Taxistand
  • Fernbushaltestelle
Sharing-Angebote
  • (E-)Car-Sharing-Station
  • (E-)Bike-Sharing-Station
  • (E-)Lastenfahrräder
  • E-Roller
Angebote für Nahmobilität
  • Fahrradstellplätze
  • Fahrradluftpumpe
  • Anbindung an Fußwegenetze
Elektromobilität
  • E-Ladesäule (Fahrrad)
  • E-Ladesäule (PKW)
  • E-Mobil-Stellplatz
Angebote für zum Umstieg vom motorisierten Individualverkehr
  • Kurzeitparkplatz für Mitfahrgelegenheiten
  • Park & Ride-Stellplatz
Bauliche Kriterien

Neben den verkehrstechnischen Voraussetzungen müssen bei der Festlegung auch bauliche und denkmalpflegerische Fragen berücksichtigt werden. Wichtige Faktoren sind:

  • Sichtbarkeit: Da an allen drei Seiten der Säule Informationen zu finden sind, und das zentrale Wegeleitsystem über eine Bodenmarkierung funktioniert, die in einem Radius von einem Meter um die Säule herum verläuft, ist es wichtig, dass die Säule freisteht und von allen Seiten barrierefrei zugänglich ist.
  • Mobilitätsförderung: Mobilitätsangebote, Fuß- oder Radwege dürfen nicht durch die Säule eingeschränkt werden.
  • Untergrund: Die Mobilitätssäule wird mit einem Standardfundament geliefert (siehe Details zu den Modulen). Dafür ist eine Prüfung des Untergrunds auf Strom-, Wasser- und Gasleitungen nötig, um Kabel- und Leitungskollisionen auszuschließen.
  • Stadtplanung: Die Säule sollte nur dort aufgestellt werden, wo keine konkurrierenden Bauprojekte oder stadtplanerischen Veränderungen vorgesehen sind, die eine baldige Versetzung erfordern würden.
  • Tourismus: Mobilitätssäulen sind sinnvoll an Orten, an denen sich auch Gäste gerne aufhalten. Zugleich dürfen touristische Highlights nicht von der Mobilitätssäule beeinträchtigt werden.
  • Denkmalschutz: Das Design der Säule ist bewusst auffällig. Potentielle Standorte müssen auf mögliche Konflikte mit Anliegen des Denkmalschutzes geprüft werden.

Ziel ist es, einen Aufstellungsort zu finden, den die Mobilitätssäule bereichert und der zugleich der Mobilitätssäule eine gute Bühne bietet. Der zeitliche Vorlauf für Leitungsabfragen sowie anderen Absprachen ist einzuplanen.

Rechtliche Kriterien

Das Gelände, auf dem die Mobilitätssäulen aufgestellt werden, muss sich im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum der Kommune befinden. Trifft dies nicht zu, muss die Kommune über die vorgesehenen Flächen verfügen können (zum Beispiel in Form eines Gestattungsvertrags).

Kosten

Mit guter Planung sparen –
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Die Dienstleistung (Produktion, Lieferung und Aufstellung) muss individuell ausgeschrieben werden; eine vom Land koordinierte Sammelausschreibung wie in den Pilotphasen gibt es nicht. Es stehen jedoch ein Muster LV und ein Muster-Ausschreibungstext sowie alle zur Ausschreibung gehörenden Pläne im Bereich Downloads zur Verfügung. Im Folgenden sind grobe Richtwerte für die anfallenden Kosten für die einzelnen Module der Mobilitätssäule (netto, inkl. Aufbau) aufgelistet. Sie beruhen auf den Erfahrungen aus zwei Pilotphasen, können aber je nach Ausschreibung und Marktlage variieren.

Die angegeben Preise bilden reine Material- und Produktionskosten ab. Nicht berücksichtigt sind dabei positive Skalierungseffekte durch eine größere Produktionsmenge. Die geplanten Förderung über das LGVFG von 75 Prozent der Kosten ist im Rahmen der aktuellen Novellierung der VwV-LGVFG in Arbeit.

Abbildung Modul (Maße) Kosten
Große Mobilitätssäule inkl. Photovoltaikanlage
(1m x 1m x 1m x 4m)
(Bodenplatte: 35cm x 35cm x 2,5cm)
30.000 €
Große Mobilitätssäule inkl. Photovoltaikanlage und inkl. Fahrradzählstelle
(1m x 1m x 1m x 4m)
(Bodenplatte: Durchmesser 2m)
50.000 €
zzgl. Kosten für die Stromzufuhr
und die Internetversorgung
Kleine Mobilitätssäule inkl. Photovoltaikanlage 17.000 €
Kleine Mobilitätssäule inkl. Photovoltaikanlage und inkl. Radreparaturset 20.000 €
Sitzbank
(1800 x 540mm x 460mm)
5.000 €
Radabstellanlage mit X schmalen Bügeln
1000mm x 400mm (pro Bügel)
1.500 €

Hinzu kommen Projektmanagementkosten beim Dienstleister sowie Kosten für Transport und Aufstellung. Die für die einzelne Säule anzusetzenden Kosten variieren stark nach Bestellmenge und Sitz des ausführenden Unternehmens. Es ist sinnvoll, bei der Kostenkalkulation für folgende Posten die angegebenen groben Richtwerte einzurechnen:

Leistung Kosten (€)
Projektmanagement Dienstleister (Adminsitration, Reisekosten) 15.000
Transportkosten pro Bauelement 1.000
Aufstellungskosten pro Bauelement 8.000

Material

Förderung und Umsetzung

Die Förderung in den kommenden Jahren wird voraussichtlich über das LGVFG laufen. Die Novellierung der VwV, mit der die Mobilitätssäule als Fördergegenstand aufgenommen werden soll, ist voraussichtlich Mitte 2023 abgeschlossen. Wünschen Sie, über die aktuellen Entwicklungen informiert zu werden, melden Sie sich bitte bei britta.wittchow@kea-bw.de zwecks Aufnahme in den Info-Verteiler.

Grundsätzliche Informationen zum Vorgehen bei der Förderung übers LGFVG finden Sie hier. Wenden Sie sich bei Fragen bitte an das für Sie zuständige Regierungspräsidium.

Untenstehend die Vorlagen für das Antragsverfahren:

Bitte berücksichtigen Sie, dass Mobilitätssäuen aktuell noch nicht Fördergegenstand im LGVFG sind und daher noch kein Antrag auf Programmaufnahme gestellt werden kann.

Quellen:

Zahlen und Daten zur Verkehrswende:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) Referat Öffentlichkeitsarbeit, Online-Kommunikation (Hrsg.): Klimaschutzplan 2050. Klimaschutzpolitische Grundsätze und Ziele der Bundesregierung, 2. Aufl., Berlin 2019.

Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg gemäß Beschluss der Landesregierung vom 21.05.2019.

Europäische Kommission (Hrsg.): Mitteilung der Kommission. Der europäische Grüne Deal, Brüssel 11.12.2019.

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: (Hrsg.): Monitoring Kurzbericht 2019. Klimaschutzgesetz, Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept Baden-Württemberg, Stuttgart 2020.

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (Hrsg.): Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept Baden-Württemberg, Stuttgart 2014.

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (Hrsg.): Klimaschutzziele im Verkehr in Baden-Württemberg erreichen: Dimensionen der zentralen Maßnahmen für das neue IEKK (Stand 03.06.2019).

KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH: Positionspapier „Kommunale Handlungsmöglichkeiten für nachhaltige Mobilität“, Karlsruhe 2020.